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Als Inklusionsfirma sind wir ein rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen. Eine unserer wesentlichen Aufgaben besteht darin, Menschen mit Behinderung  ins Arbeitsleben zu integrieren. Daher beschäftigen wir einen hohen Anteil an Menschen mit Beinträchtigungen in einem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnis.

Wir als Inklusionsfirma sind dazu verpflichtet, mindestens 30% und maximal 50% Menschen mit Schwerbehindertenausweis zu beschäftigen. Dadurch haben wir keinen Vorteil gegenüber unseren Wettbewerbern.

Was bieten wir?

Menschen mit Behinderung bieten wir:

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
  • Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Berufliche Qualifizierung
  • Verschiedene „Qualifizierungsbausteine“ stehen zur Verfügung
  • Erlernen der Grundfertigkeiten der Metallverarbeitung
  • Heranführen an Maschinentätigkeiten
  • Komplexe Montagetätigkeiten
  • Kommissionierung und Verpackung
  • Arbeitsbegleitende Betreuung
  • Nach Bedarf berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
  • Berufsausbildung
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Unterstützung bei der Vermittlung in eine andere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Neben regulären Arbeitsplätzen auch stundenweise Beschäftigungsmöglichkeiten im Modell des sogenannten "Zuverdienst"

Außerdem ermöglichen wir Ihnen auch Praktika, in denen es zu keiner Anstellung kommen muss. Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Unternehmen mit sozialem Auftrag - wer profitiert davon?

pro move GmbH

Die pro move GmbH ist ein Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit besonderem sozialen Auftrag. Wir bieten Qualifizierungsmöglichkeiten und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderung. Insbesondere richten wir uns an schwerbehinderte Menschen, deren berufliche Teilhabe besonders erschwert ist aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung oder anderer Umstände.
Berufsvorbereitung

Schwerbehinderte Menschen nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Inklusionsbetrieb an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden.

Geistige Behinderungen

Schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Inklusionsbetriebs erschwert oder verhindert.

Körperliche Behinderungen

Schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen.

Zuverdienstangebote

Zuverdienstangebote richten sich an Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind und deren Leistungsvermögen unterhalb von drei Stunden Arbeit täglich liegt. Eine Vielzahl von ihnen ist psychisch erkrankt oder behindert. Dies bedeutet nicht, dass sie nicht arbeiten können und wollen. Sie benötigen allerdings einen passenden Rahmen.

Arbeitslos

Schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches sind (ein Jahr und länger).

Psychische Erkrankung

Psychisch kranke Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, und deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung richtet sich an Jugendliche, die noch keine 25 Jahre alt sind (begründete Ausnahmen sind möglich) und noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Zur Zielgruppe zählen junge Menschen, die noch nicht in vollem Maße ausbildungsfähig sind. Hierzu gehören neben lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen auch behinderte und schwerbehinderte Jugendliche, soweit nicht der individuelle Förderbedarf eine außerbetriebliche Qualifizierung erfordert.

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